Energiepreispauschale für Freiwillige

Alle Freiwilligen im Jahr 2022 sind anspruchsberechtigt für die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro. Die Freiwilligen können die Energiepreispauschale über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt erhalten. Die Angaben zum steuerfreien Taschengeld aus dem FSJ oder vergleichbaren Diensten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind in der Zeile 27 der Anlage N einzutragen (siehe IV.2.1 in den FAQ des Finanzministeriums). Unsere Bemühungen ein vereinfachtes Verfahren für die Freiwilligen zu erwirken, waren leider nicht erfolgreich.

 

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