Bürgergeld-Gesetz

Ab Januar 2023 ersetzt das so genannte Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Ab 1. Juli 2023 tritt die Regelung in Kraft, dass junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst bzw. im Freiwilligen Sozialen Jahr ihr Einkommen bis zur Minijob-Grenze (520 Euro) behalten dürfen.

 

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