Einsatzstelle für Freiwillige werden

Kontakt

Ihre Einrichtung …

  • kann einen Einsatz in Vollzeit ermöglichen (im Bereich 27plus ist auch Teilzeit möglich ab 20,5 Wochenstunden)
  • gewährleistet einen arbeitsmarktneutralen Einsatz der Freiwilligen
  • stellt die Freiwilligen für die Bildungsseminare frei
  • und ist gemeinwohlorientiert?

Dann erfüllen sie die Grundvoraussetzungen für Einsatzstellen im Freiwilligendienst (FSJ/BFD).

 

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Benennung einer Ansprechperson für die Abteilung Freiwilligendienste und einer Anleitungs-/Begleitperson für die Freiwilligen
  • Entrichtung einer monatlichen Kostenpauschale (Taschengeld der Freiwilligen, Sozialversicherungsabgaben, Kostenbeteiligung an der Bildungs- und Verwaltungsarbeit)

 

Sie möchten gerne Einsatzstelle bei uns werden? In jeder Region gibt es Ansprechpartner*innen für neue Einsatzstellen, die Sie gerne mit weiteren Informationen versorgen, Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen und bei allen Fragen Rede und Antwort stehen.

 

Ansprechpersonen der Regionalbüros 

Rechtliche Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlagen

Genauere Informationen bezüglich der gesetzlichen Ausgestaltung eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. eines Bundesfreiwilligendienstes erhalten Sie aus folgenden Gesetzestexten:

 

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten


Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst

Was können wir für Sie tun?